Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026 · Diese AGB regeln die Nutzung der Fundraising-Plattform Spendo durch Organisationen (nachfolgend „Kund:in").

1. Anbieter & Geltungsbereich

Anbieter von Spendo ist die goodcare IT Services e.U., Wienerstraße 14, 3430 Tulln an der Donau (nachfolgend „Spendo"). Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Spendo und der Kund:in über die Nutzung der Plattform. Abweichende Bedingungen der Kund:in gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Leistungen

Spendo stellt eine Software-Plattform (SaaS) zur Verfügung, mit der die Kund:in ein einbettbares Spendenformular auf ihrer Website betreiben kann. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die Spende fließt direkt auf das mit Spendo verbundene Stripe-Konto der Kund:in; die Kund:in ist Zahlungsempfängerin und Merchant of Record der Spenden.

Spendo schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen bestimmten Spendenerfolg. Spendo ist selbst nicht Empfängerin der Spenden.

3. Registrierung & Konto

Die Nutzung setzt die Anlage einer Organisation sowie die Verbindung eines Stripe-Kontos voraus. Die Kund:in ist für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten verantwortlich. Die Kund:in sichert zu, eine gemeinnützige bzw. zur Entgegennahme von Spenden berechtigte Organisation zu sein.

4. Entgelt & Gebühren

Spendo behält je erfolgreicher Spende eine Plattformgebühr ein (standardmäßig 1,5 % des Spendenbetrags), die als Plattformgebühr vom verbundenen Stripe-Konto einbehalten wird. Zusätzlich können Stripe-Transaktionsgebühren anfallen, die sich nach den jeweils gültigen Konditionen von Stripe richten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Zahlungsabwicklung (Stripe)

Die Abwicklung von Zahlungen und Auszahlungen erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Für die Nutzung von Stripe gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe, die die Kund:in im Rahmen des Konto-Onboardings akzeptiert. Auszahlungszeitpunkt und -rhythmus richten sich nach den Stripe-Einstellungen des Kontos.

6. Pflichten der Kund:in

Die Kund:in verpflichtet sich insbesondere,

  • die Plattform nur für rechtmäßige, gemeinnützige Zwecke zu nutzen,
  • gesetzlich vorgeschriebene Spenden-/Zuwendungsbestätigungen selbst auszustellen,
  • die datenschutzrechtlichen Pflichten als Verantwortliche für die Spender-Daten zu erfüllen (siehe Auftragsverarbeitungsvertrag),
  • ihre Website inkl. Datenschutz- und Impressumsangaben rechtskonform zu halten.

7. Verfügbarkeit

Spendo bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Störungen bei Dienstleistern (z. B. Hosting, Stripe) können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.

8. Laufzeit & Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit angemessener Frist gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann Spendo den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren. Nach Vertragsende wird die Verbindung des Stripe-Kontos beendet.

9. Gewährleistung & Haftung

Spendo haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Spendo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach zwingendem Recht bleibt unberührt. Für die von Stripe erbrachten Zahlungsdienste haftet Stripe nach dessen Bedingungen.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit Spendo für die Kund:in Spender-Daten verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags.

11. Änderungen der AGB

Spendo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern und wird die Kund:in über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Spendo. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.